

Die IV-Stelle klärt den Anspruch ab.
Nachdem die Versicherten ihre Anmeldung bei der IV-Stelle eingereicht haben, klären Mitarbeitende der IV-Stellen zusammen mit externen Fachstellen in einem gründlichen Verfahren ab, welche Leistungen den Versicherten zustehen. In erster Linie geht es dabei um Eingliederungsmassnahmen. Falls Anspruch auf eine Rente besteht, beauftragt die IV-Stelle die zuständige Ausgleichskasse damit, die Rente zu berechnen. Wenn alle Abklärungen abgeschlossen sind und die Rente berechnet ist, teilt die IV-Stelle den Versicherten ihren Entscheid schriftlich mit.
Weiterführende Informationen unter www.ahv.ch
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