Schulische Massnahmen

Wenn der reguläre Schulunterricht nicht besucht werden kann.

 

Kinder, die wegen eines Gesundheitsschadens den regulären Schulunterricht nicht besuchen können, haben bis zum 20. Altersjahr Anspruch auf Sonderschulung. Die IV beteiligt sich am Schulgeld und leistet unter Umständen Beiträge an die Kosten für Verpflegung und Unterkunft und für den Transport zur Schule. Sonderschulung ist auch auf Kindergartenstufe möglich.

Zudem übernimmt die IV auch die Kosten für Massnahmen pädagogisch- therapeutischer Art als Vorbereitung oder Begleitung zum Sonderschul- oder regulären Unterricht (z.B. heilpädagogische Früherziehung, Sprachheilbehandlung).

 

Weiterführende Informationen unter www.ahv.ch