

Das Vorsorgesystem der Schweiz wird von drei Säulen getragen.
Das Vorsorgesystem der Schweiz wird von drei Säulen getragen. Das 3-Säulen-Prinzip (BV Art. 111) hat zum Ziel, den gewohnten Lebensstandard im Alter, bei Invalidität und im Todesfall für sich oder die Hinterbliebenen aufrecht zu erhalten.
1. Säule
AHV und IV bilden die 1. Säule beziehungsweise staatliche Säule. Zusammen mit allfälligen Ergänzungsleistungen EL sollen sie die Existenz sichern.
2. Säule
Die Pensionskasse, die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (Berufliches Vorsorgegesetz /BVG) und das Unfallversicherungsgesetz (UVG) bilden die 2. Säule. Zusammen sollen die beiden Säulen 60% des zuletzt bezogenen Lohnes absichern und damit die Fortsetzung der gewohnten Lebensführung ermöglichen. Die erste Säule ist für alle obligatorisch. Der zweiten Säule müssen sich nur Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer anschliessen.
3. Säule
Die 3. Säule dient der individuellen Selbstvorsorge und ist freiwillig. Im Unterschied zum herkömmlichen Sparen ist sie teilweise steuerlich begünstigt. Mit ihr lassen sich Vorsorgelücken gezielt schliessen.