

Durch die AHV soll bei Wegfall des Erwerbseinkommens infolge Alter oder Tod der Existenzgrundbedarf gedeckt werden. Die AHV erbringt Leistungen im Alter (Altersrente) oder an die Hinterlassenen (Witwen- und Waisenrenten). Die Leistungen sind abhängig von der Höhe des bisherigen Einkommens und der Beitragsdauer. Alle Personen, die in der Schweiz wohnhaft sind oder arbeiten, sind in der AHV obligatorisch versichert. Die AHV basiert auf dem Umlageverfahren: Die heute wirtschaftlich aktive Generation finanziert die heutigen Rentnerinnen und Rentner. Der Aufbau eines Kapitalstocks findet nicht statt. Die Beitragspflicht ist für alle in der Schweiz erwerbstätigen Männer und Frauen obligatorisch, je zur Hälfte werden sie durch die Arbeitgebenden und die Arbeitnehmenden bezahlt.
Was ist die AHV ?
Grundgedanke der AHV ?
Woher stammt das Geld für die AHV ?
Was ist der AHV-Ausgleichsfonds ?
Wer ist bei der AHV versichert ?
Wie ist die AHV organisiert ?
Wo können Versicherte Beschwerde einreichen?
Wer bezahlt AHV-Beiträge ?
Wie lange dauert die Beitragspflicht ?
Müssen erwerbstätige Rentner und Rentnerinnen auch Beiträge bezahlen ?
Was ist das Individuelle Konto ?
Wie können Versicherte den Stand ihres Individuellen Kontos erfahren ?
Welche Leistungen erbringt die AHV ?
Wie können Versicherte ihren Anspruch auf Leistungen geltend machen ?
Wann entsteht der Anspruch auf eine Altersrente ?
Welche Folgen hat der Vorbezug oder der Aufschub der Altersrente ?
Wann müssen sich Versicherte für den Rentenbezug anmelden ?
Wie werden die Altersrenten berechnet ?
Was bedeutet Splitting ?